Energieeinsparverordnung (EnEV)

Aktuelle Version

Die aktuelle Version EnEV 2009 gilt ab 01. Oktober 2009 und ersetzt die EnEV 2007, welche seit dem 01. Oktober 2007 gilt.

Wesentliche Änderungen zur vorhergehenden EnEV 

  • Verschärfung der Anforderungen an den Jahresbedarf von Primärenergie um durchschnittlich 30%
  • Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle um durchschnittlich 15%
  • Anforderungen an die Gebäudekühlung (neu für Wohngebäude)
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude. D.h. Es wurde eine Referenzausführung für Wohngebäude definiert. Darin sind U-Werte für die Außenbauteile und eine Referenz-Haustechnik festgelegt. Mit diesen Daten werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Primärenergiebedarf für ein Gebäude berechnet.
  • Beibehaltung des Referenzgebäudes für Nichtwohngebäude
  • Berechnung der Wohngebäude gemäß DIN V 18599 zulässig
  • Neu: Thema Lüftung
    Im Referenzgebäude nach EnEV 2009 ist für die Lüftung eine zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem Ventilator festgelegt.

Anwendungsbereiche

  • Wohngebäude
  • Nicht Wohngebäude

Transmissionswärmeverluste 

Die in der EnEV angegebenen Höchstwerte für Transmissionsverluste sind verbindlich. Die geltenden Werte, welche auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogen werden, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

 

Zeile

Gebäudetyp

Höchstwert des spezifischen
Transmissionswärmeverlusts

1

Freistehendes Wohngebäude

mit AN ≤ 350m²

H´T = 0,40 W/(m²·K)

mit AN > 350m²

H´T = 0,50 W/(m²·K)

2

Einseitig angebautes Wohngebäude

H´T = 0,45 W/(m²·K)

3

Alle anderen Wohngebäude

H´T = 0,65 W/(m²·K)

4

Erweiterungen und Ausbauten von Wohngebäuden gemäß § 9 Abs. 5

H´T = 0,65 W/(m²·K)

AN = Nutzfläche

Energieausweis 

Der Energieausweis ist der neue Informations-
ausweis für Gebäude. Er wurde eingeführt um den Immobilienmarkt transparenter zu gestalten und veraltete, energiefressende Gebäude zu identifizieren.
Es gibt zwei Typen von Energieausweisen:
Den Bedarfsorientierten und den Verbrauchs-
orientierten. Der bedarfsorientierte Ausweis gibt den errechneten Jahres-Primärenergiebedarf an und der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt den anhand von vorliegenden, witterungsbereinigten Verbrauchsdaten ermittelten Jahres-Primärenergiebedarf an. Für Neubauten dürfen nur bedarfsorientierte Ausweise ausgestellt werden.

Beispiel:
link Energieausweis-Wohngebäude

Förderprogramme 

Erfahren Sie hier mehr zu aktuellen Förderprogrammen.

link kfw-Förderbank

link Marktanreizprogramm Quelle: BAFA

link foerderdata - Die Fördermitteldatenbank 
Quelle: febis Service GmbH

Fördermittel-Suche auf der Website link www.energiefoerderung.info: Hier finden private Bauherren alle für sie relevanten Informationen über aktuelle Förderprogramme - inklusive Beschreibung und Kontaktadressen. Sie können online Ihre Förderung sofort und ganz individuell zusammenstellen. Dieser Service ist kostenfrei.
Quelle: BINE Informationsdienst, FIZ Karlsruhe

Links

link EnEV – Die Energieeinsparverordnung 2009  Quelle: Beuth Verlag GmbH



Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen.

 

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